Brandwachen stellen sicher, dass es durch Beseitigung von Brandlasten zu keinem Brand kommt, bzw. leiten im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein und unterstützen, wenn nötig den Ablauf der Evakuierung.
Bei Veranstaltungen
Bei Ausfall der Brandmeldeanlage (BMA)
Bei Ausfall von Feuerlöschanlagen oder Wartungsarbeiten
Für organisierte größere Menschenansammlungen bei Veranstaltungen auf Großbühnen und Flächen über 200 qm sind Brandwachen laut Versammlungsstättenverordnung oft zwingend vorgeschrieben.
Unterhalb dieser Größe muss eine Sicherheitsanalyse feststellen, ob die Notwendigkeit für eine Brandwache besteht.
Präventionsmaßnahme für Brandschutz
Um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten, gehört es zu den Aufgaben der Brandwache vor und während einer Veranstaltung oder auf Baustellen die Einhaltung allgemeiner Brandschutzvorschriften zur Vorbeugung zu beachten und eventuell bestehende Auflagen durchzusetzen. Wir kontrollieren bzw. vor Beginn einer Veranstaltung das Notausgänge nicht verstellt sind, ob die Notbeleuchtungen der Hinweisschilder funktionieren. Bei Einlass der Besucher auf unerlaubt mitgebrachte Gegenstände die zu einem Brand führen könnten wie zum Beispiel Feuerwerkskörper, Deo und Haarsprays oder achten auf das Einhalten des Rauchverbots in öffentlichen Gebäuden.
Im Fall eines Brandes Gegenmaßnahmen einleiten zu können, benötigen die Brandwachen ungehindert Zugang zu Feuerlöschern, technischen Anlagen sowie Notfalltaster für die direkte Auslösung zur Alarmierung der Feuerwehr.